Sicherer Spielplatz garantiert

Valentina und Laura toben quietschvergnügt über den Spielplatz und sausen vom Klettergerüst zur Schaukel, weiter zur Rutsche und wieder zurück bis die Wangen nur so glühen. Ihre Eltern freuen sich, dass die Kinder Spaß haben. UND DAS KÖNNEN AUCH SIE ALS SPIELPLATZBETREIBER, weil Sie bei der Errichtung des Spielplatzes alle Voraussetzungen für die Sicherheit erfüllt haben und den Spielplatz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig begutachten und warten.

Und sollte das nicht so sein, dann ist es höchste Zeit, SOFORT ZU HANDELN.

Wer haftet am Spielplatz?

Alle, die einen öffentlich zugänglichen Spielplatz betreiben, haften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit und Wartung der Anlage. „Öffentlich“ sind auch Spielplätze bei Tourismusunternehmen/Gastronomie, Wohnanlagen, Bildungseinrichtungen oder von Vereinen. Die Sicherheit der Kinder und BenutzerInnen wird durch die Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen nachweisbar sichergestellt.

Wer ist angesprochen:

  • Gemeinden/Kindergärten
  • Gastronomiebetriebe, Hotels
  • Vereine
  • Einkaufszentren
  • Hausverwaltungen

Was ist zu tun?

Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und die laufende Sichtkontrolle und Wartung durch geschultes Personal und ein Fachunternehmen müssen nach der fachgerechten Herstellung und Zertifizierung regelmäßig durchgeführt und nachweislich (schriftlich) dokumentiert werden.

Vorgeschriebene Überprüfungen

  • Visuelle Sichtkontrolle je nach Frequenz am Spielplatz täglich, aber mindestens wöchentlich
  • Operative Inspektion alle 1-3 Monate
  • Jährliche Hauptinspektion

Sicher und gut beraten

Als zertifizierte Spielplatzüberprüfer nach DIN 79161-1 und -2 sowie ÖNorm 1176 und zertifizierte Gebäudesicherheits- und Sichtprüfer nach ÖNorm B1300 / B1301 sorgen wir auch bei Ihrem Spielplatz sowohl für Sicherheit bei allen BenutzerInnen als auch Ihre rechtliche Sicherheit.

Unsere Dienstleistungen für Ihren sicheren Spielplatz

  • Durchführung der operativen und der Hauptinspektion
  • Schulung und Unterweisung Ihrer MitarbeiterInnen zur visuellen Inspektion
  • Erstellen der Inspektionspläne
  • Implementierung der Prüfsoftware

Mit der regelmäßigen fachgerechten Überprüfung beugen Sie Unfällen und Schadenersatzforderungen am Spielplatz vor. Mängel können durch verschiedene Einflüsse entstehen. Zur Sicherheit von BenutzerInnen müssen gesetzlich geforderte laufende Inspektionen inkl. jährlicher Hauptinspektion und regelmäßige operative Inspektionen von geschultem Personal durchgeführt und richtig dokumentiert werden.

Ihr Gewinn im Überblick:

  • Unfallvermeidung und Sicherheit für alle BenutzerInnen
  • Rechtssicherheit
  • Schutz vor Schadenersatzansprüchen
  • Einhaltung aller Verkehrssicherheitspflichten
  • Langlebigkeit der Anlage
  • Geschultes und unterwiesenes Personal

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin mit uns, bei dem wir die Anlage vor Ort gemeinsam begehen. Wir erstellen dann gerne ein maßgeschneidertes Angebot für die notwendigen Maßnahmen.